Impressum:
Familie Gittelmann Königsbergerstr. 13 64584 Biebesheim
Tel: 01520-69 202 15
E - Mail: TraBox-leihen@web.de
AGB:
Tier-Transportboxbereitstellung
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter eine saubere, intakte und desinfizierte Tier-Transportbox zum Gebrauch; die Bereitstellung durch den Vermieter braucht nicht länger als über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus zu erfolgen.
2. Vorbestellungen sind verbindlich, Stornierungen sind spätestens bis drei Werktage vor Mietbeginn vorzunehmen, ansonsten ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Preis zu berechnen.
Tier-Transportboxbenutzung
1. Die Tier-Transportbox darf nur von den im Mietvertrag ausgewiesenen Mietern genutzt werden.
2. Die Tier-Transportbox darf nicht untervermietet werden.
3. Der Mieter hat die Tier-Transportbox sorgsam und entsprechend den Bedienungsvorschriften zu behandeln und zusammen zu bauen. Insbesondere hat der Mieter darauf zu achten, dass während dem Transport von Tieren die Türen der Tier-Transportbox richtig und ordnungsgemäß verschlossen sind und die Transportbox gegen umkippen gesichert ist.
4. Der Mieter darf nicht ohne Rücksprache die Eigenschaften der Boxen verändern. Zum Beispiel durch Anbringung von Tragegurten, Rollen, etc.
Tier-Transportboxrückgabe
1. Die Tier-Transportbox ist zum Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
2. Die Tier-Transportbox-Rückgabe erfolgt zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten.
3. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Kalendertag die vereinbarte Miete als Entschädigung zu verlangen. Darüber hinaus kann der Vermieter die Tier-Transportbox jederzeit in Besitz nehmen.
Mietpreis & Kaution
1. Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste und ist bei Versand in Vorkasse oder bei Selbstabholung sofort fällig.
2. Soweit die Tier-Transportbox bei Rückgabe nicht sauber und unversehrt / unverändert ist, wird die hinterlegte Kaution vom Vermieter einbehalten.
Diebstahl
1. Der Diebstahl einer Tier-Transportbox ist dem Vermieter sofort zu melden.
2. Der Mieter hat die Polizei zu verständigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Entwendung polizeilich protokolliert wird.
Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf den ordnungsgemäßen Zustand der Tier-Transportbox bei Übergabe / Versand. Für unsachgemäße Verwendung, nicht ordnungsgemäßen Aufbau, im Auto ungesichert aufgestellter Tier-Transportbox oder beim Transport von Kleintieren nicht ordnungsgemäß geschloßener Türen haftet der Vermieter ausdrücklich nicht.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der gemieteten Tier-Transportbox und dem Zubehör entstehen.
Verschiedenes
1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die notwendigen Vertragsdaten zu internen Zwecken speichert.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Mietpreise
1. Die Mietpreise basieren auf der Berechnung der Größe der Tier-Transportbox und der Mietzeit.
2. Zahlungsart.: Der Mietpreis und die Kaution wird in Vorkasse bei Anmietung erhoben.
3. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung: Kostenbeitrag für Endreinigung: 40,- € Sonderzahlung
Sonstiges:
1. Mieter einer Tier-Transportbox müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Bei Anmietung muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dieser ist auch der vereinbarte Gerichtsstand, wenn der Mieter nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mieters zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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